Erbrecht

Die Erbfolge wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Im Erbfall benötigen die Erben einen Erbschein, der durch einen Notar beim Amtsgericht beantragt werden muss.

Soll die Erbfolge, die nach dem Verwandtschaftverhältnis geregelt ist, nicht gelten, muss die Erbfolge in einem Testament oder Erbvertrag geregelt werden. Dazu sollte unbedingt ein juristischer Rat eingeholt werden. So kann sichergestellt werden, dass das Erbe an wirklich nahestehende Personen und nicht an weit entfernte Verwandte fällt. Auch nicht verheiratete Paare können so verbindliche Regelungen (Stichwort „Berliner Testament”) treffen.

Ein notariell beurkundetes Testament kann zudem zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll gegenüber Behörden und Gerichten den Erbschein ersetzen.

-Feed des Justizminsteriums NRW


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