Immobilienrecht, GrundstücksrechtAls Folge unserer langjährigen notariellen Tätigkeit bei der es vorwiegend um die Beurkundung von Immobilien-Jeder Vertrag, der den Eigentumsübertrag an Grundstücken und Gebäuden zum Inhalt hat, bedarf einer notariellen Beurkundung. So schreibt es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ausdrücklich vor. Vor der Beurkundung überprüft der Notar die Eigentumsverhältnisse und die gegebenenfalls eingetragenen Beschränkungen und Belastungen im Grundbuch. Nach der Beurkundung überwacht der Notar den Vollzug des Kaufvertrages. Auch bei der Übertragung von Eigentum innerhalb einer Familie, häufig zur vorweggenommenen Regelung des Erbfalls, sind die notarielle Bekurdung von Wohn- und Nutzungsrechten sowie Rücktritts- und Auflassungsvormerkungen notwendig. |
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